Nicht mehr arbeiten zu müssen, das ist der Traum vieler Menschen. Was aber, wenn Sie plötzlich nicht mehr arbeiten können? Dann wird der Traum schnell zum Albtraum.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit kommt häufiger vor, als man annimmt. Jeder vierte Beschäftigte wird noch vor Erreichen des Ruhestandes erwerbsunfähig. Selten ist das Ausscheiden aus dem Berufsleben aber die Folge eines Unfalls.
Häufigster Auslöser: Psychische Krankheiten
Weitere häufige Ursachen sind Nerven- oder Rückenkrankheiten, Krebs sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Das gilt für alle Altersgruppen. Über 10 % der Betroffenen sind sogar erst zwischen 20 und 39 Jahre alt.
Berufsunfähigkeit ist staatlich nicht mehr anerkannt. Sollten Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, werden Sie unabhängig vom Status oder Ihrer Ausbildung auf eine Tätigkeit verwiesen, zu der Sie körperlich noch in der Lage sind.
Eine gesetzliche Rente wird nur noch im Fall einer Erwerbsminderung, also einer generellen Arbeitsunfähigkeit, gezahlt. Die Höhe dieser Rente richtet sich nach der Stundenzahl, die täglich noch gearbeitet werden kann.
Leistungsvermögen | Anspruch auf | Voraussichtliche Höhe der |
ab 6 Stunden | Keine Rente | - |
3 bis 6 Stunden | Halbe Rente | Ca. 19% des letzten Bruttoeinkommens |
weniger als 3 Stunden | Volle Rente | Ca. 38% des letzten Bruttoeinkommens |
Für alle bis einschließlich 01.01.1961 Geborenen gilt noch eine Vertrauensschutzregelung: Sie werden nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen, erhalten aber bei verminderter Erwerbsfähigkeit in ihrem ausgeübten Beruf maximal nur noch eine halbe Erwerbsminderungs-Rente.
So hinterlässt die gesetzliche Versorgung im Falle der Arbeitsunfähigkeit immer eine Versorgungslücke.





