FAQ

Was ist ein Bezugsrecht?
Durch die Einräumung eines Bezugsrechtes erhält ein Dritter das Recht, die Versicherungsleistung im Todes- und/oder Erlebensfall in Anspruch zu nehmen. Ist ein Bezugsrecht ausgesprochen, fällt die Leistung nicht in den Nachlass des Verstorbenen. Eine namentlich benannte Person ermöglicht im Leistungsfall eine schnell und reibungslose Bearbeitung.

Unterscheidung:

widerrufliches Bezugsrecht:
kann jederzeit von dem Versicherungsnehmer widerrufen bzw. jederzeit geändert werden

unwiderrufliches Bezugsrecht:
Widerruf nur mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten

Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht geht der Rechtsanspruch im Todes- und/oder Erlebensfall an den unwiderruflich Bezugsberechtigten. Daher: Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, denn die Erklärung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes kann weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. Wir beraten Sie gerne!

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Wird eine Lebensversicherung steuerfrei ausgezahlt?
Mit dem Alterseinkünftegesetz regelte der Gesetzgeber zum 01.01.2005 die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen und den daraus folgenden Leistungen neu.
Für alle nach dem 31.12.2004 geschlossenen Kapitalbildenden Lebensversicherungen gilt für die Erträge eine generelle Einkommenssteuerpflicht. Als Ertrag wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Ablaufleistung und den eingezahlten Beiträgen angesetzt.
Nur die Hälfte des Ertrags sind zu versteuern wenn die Versicherungsleistung:

* nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen UND
* nach Ablauf von mindestens 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird.

Es ist der individuelle Steuersatz anzuwenden. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, werden die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Erträge einkommenssteuerpflichtig (Kapitalertragssteuer). Wird die Versicherungsleistung an einen Dritten fällig so ist in diesem Fall Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zu entrichten. Hier gelten allerdings Freibeträge.

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Ist eine Lebensversicherung übertragbar?
Unter bestimmten Umständen kann der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung geändert werden. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, denn bei einer Übertragung ist es wichtig alle möglicherweise weitreichenden steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Wir beraten Sie gern!

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Ist eine Dynamik bei einer Lebensversicherung sinnvoll?
Wenn Sie eine Lebensversicherung abschließen, sollten Sie bedenken, dass neben Ihrem Einkommen auch Ihr Lebensstandard mit der Zeit wachsen wird. Die steigenden Ansprüche sollten sich dann auch in einer höheren Versicherungssumme niederschlagen. Durch den Einschluss der Dynamik bei Abschluss der Lebensversicherung können Sie die steigenden Ansprüche einfach und komfortabel erreichen bzw. angleichen. Ihre Versicherung passt sich beispielsweise jährlich um 5% im Beitrag und entsprechend in der Versicherungsleistung an, ohne das eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

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Was geschieht, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Bitte unterrichten Sie uns möglichst früh, falls Sie durch Änderungen in Ihrer Lebenssituation die Beiträge für Ihre Lebensversicherung nicht mehr aufbringen können. Denn auch in diesen Situationen ist es wichtig, dass der Vorsorgegedanke und die Hinterbliebenenversorgung wenigstens zum Teil erhalten bleibt Gerne erörtern wir mit Ihnen gemeinsam die verschiedenen Möglichkeiten, wie z.B. eine Beitragsreduzierung (=Anpassung der Versicherungssumme) oder Verlängerung der Laufzeit (=Beitragsreduzierung bei gleicher Versicherungssumme), damit auch weiterhin der volle Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Reduziert sich die Beitragsbelastung für Sie spürbar, ist der Erhalt Ihres wertvollen Versicherungsschutzes oft möglich. Sprechen Sie uns an!

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Was bedeutet «Beitragsbefreiung«?
Beitragsbefreiung ist die Möglichkeit die Beitragszahlung vorübergehend oder ganz einzustellen.

» Die Beitragsfreistellung muss schriftlich beantragt werden
» Die Versicherungssumme und Todesfallschutz werden entsprechend reduziert,
   was bei gänzlicher Beitragsfreistellung auch die Ablaufleistung reduziert.

Die Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung kann vom Versicherungsnehmer in der Regel nach einigen Versicherungsjahren und laufender Beitragszahlung beantragt werden (ein ausreichendes Deckungskapitel ist Voraussetzung).
Aus dem zum Umstellungstermin vorhandenen Wert (Deckungskapital) wird die beitragsfreie Versicherungssumme gebildet.
Diese, und damit der Todesfallschutz, erhöht sich um die Überschussanteile. Auch beitragsfreie Versicherungen nehmen an der künftigen Überschusszuführung teil.
Dieser Vorgang wird als "Umwandlung" bezeichnet und bietet einen komfortablen Ausweg bei Zahlungsschwierigkeiten. Die Wiederinkraftsetzung einer beitragsfreien Versicherung ist auf Antrag jederzeit möglich. Allerdings benötigen wir bei einer beitragsfreien Zeit von mehr als 6 Monaten eine erneute Gesundheitserklärung.
Die Beitragsfreistellung erfolgt auf Antrag des Versicherungsnehmers oder infolge der Mahnung nach § 39 VVG durch den Versicherer.

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Bei mir haben Partner- und Kinderversorgung Vorrang, kann ich dennoch mir meiner eigenen Altersversorgung beginnen?
Natürlich muss die Risikovorsorge für den "Fall der Fälle" Vorrang haben, damit die Lieben nicht zur Trauer auch noch finanziellen Kummer haben. Aber mit einem kleinen Anteil kapitalbildender Zusatzvorsorge sollten Sie so früh wie möglich beginnen - die gewonnene Zeit arbeitet für Sie. Und vergessen Sie Ihre eigene Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht!

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Welche Bedeutung hat eigentlich der Garantiezins in der Kapitallebensversicherung?
Der Garantiezins ist der Zins, mit dem der Sparanteil Ihrer Versicherung mindestens verzinst wird. Aus dieser Garantieverzinsung ergeben sich die garantierten Vertragswerte:. Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Höhere Zinserträge werden Ihnen als Überschussanteile zusätzlich gutgeschrieben, die beim Ablauf Ihre Versicherungssumme erhöht.
Wie setzt sich der Beitrag einer kapitalbildenden Lebensversicherung zusammen?

Der Beitrag setzt sich aus drei Teilen zusammen:
» Risikobeitrag
» Sparbeitrag
» Kostenbeitrag
Jeder dieser Beitragsteile dient zur Erreichung bzw. Erhaltung des Versicherungsschutz.

Risikobeitrag
Der Risikobeitrag ermöglicht es, unabhängig davon, wie viele Beiträge gezahlt worden sind, vom Versicherungsbeginn an bei Eintritt des Todesfalles die volle Versicherungssumme auszahlen zu können. Alle Versicherten steuern mit Ihrem Risikobeitrag, der dem Alter des Versicherten entsprechend verschieden hoch ist, zur Erfüllung der Verpflichtung bei. Dieser Teil des Beitrages wird also laufend von der versicherten Gemeinschaft, um die Todesfallleistung zu erbringen, verbraucht. Daher kann dieser Beitragsteil nicht zurückverlangt werden.

Sparbeitrag
Der Sparbeitrag wird verzinslich angesammelt und bildet dadurch das Deckungskapital der Versicherung. Diese wächst im Laufe der Versicherungsdauer durch den Garantiezins langsam an und erreicht bei Ablauf des Vertrages die Versicherungssumme. Wird die Versicherung vor dem Ablauftermin gekündigt, bilden die bis dahin angesammelten Sparbeiträge bzw. das Deckungskapital die Grundlage zur Berechnung des Rückkaufswertes oder der beitragsfreien Versicherungssumme, der Rückkaufswert kann also nicht den eingezahlten Beiträgen gleichgesetzt werden, da ein Teil davon, nämlich der Risikobeitrag, verbraucht ist. Sofern Beitragsrückstände bestehen oder bereits eine Vorauszahlung (Policendarlehen) gewährt worden ist, mindert sich das Deckungskapital um diese Beträge. Unter bestimmten Voraussetzungen sind nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften noch Kapitalertragssteuer und Arbeitnehmer-Sparzulagen abzuziehen.

Kostenbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag beansprucht nur einen verhältnismäßig kleinen Teil. Verwaltungskosten entstehen erstmalig mit Abschluss der Versicherung bzw. im ersten Versicherungsjahr und laufend bis zur Beendigung des Vertrages. Die einmaligen Abschlusskosten werden zunächst von uns verauslagt und dann auf die gesamte Beitragszahlungsdauer umgelegt. Bei vorzeitiger Aufhebung der Versicherung werden noch nicht getilgte Kosten vom Deckungskapital abgezogen, da sie andernfalls die vertragstreue Versichertengemeinschaft belasten würden; dieser Teil wird stets verbraucht.

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Ist eine Lebensversicherung abtretbar?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung abtreten wollen, so ist dies grundsätzlich möglich. Dies bezieht sich auch auf die ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen. Da eine solche Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen zur Steuerpflicht des Versicherungsvertrages führen kann, lassen Sie sich am Besten von unseren Mitarbeitern beraten.

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Was versteht man unter Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung sichert die noch offene Schuld eines Darlehens ab. Bei sehr großen Darlehen - wie z. B. zur Immobilienfinanzierung - geschieht dies über eine Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Die Versicherungssumme wird bei ONTOS jährlich an die Restschuld angepasst. Im Todesfall wird dann das Darlehen aus der Versicherungsleistung beglichen.

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