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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

gemäß § 4g  und § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz gegenüber jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen sind.

1. Name der verantwortlichen Stelle:
ONTOS Lebensversicherung AG

2. Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Wilhelm Ferdinand Thywissen

 

3. Vorstände:
Christoph Buchbender
Udo Klanten
Jutta Stöcker

4. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Herbert Bender

5. Anschrift der verantwortlichen Stelle
RheinLandplatz
41460 Neuss

6. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Betrieb von Versicherungsgeschäften; Vertrieb, Verkauf, Verwaltung und Abwicklung von Versicherungsverträgen im Rahmen von Komposit-, Rechtsschutz-, Kranken- und Lebensversicherungen und aller damit verbundenen Nebengeschäfte sowie Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen der Verbundpartner. Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke sowie im Auftrag und Namen der Gruppengesellschaften gemäß der Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb der Gruppe.

7. Betroffene Personengruppen:
- Kunden
- Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Begünstigte
- Interessenten, Nichtkunden
- Mitarbeiter, Aussendienstmitarbeiter, Bewerber
- Handelsvertreter, Vermittler, Makler, Agenturen
- Geschädigte, Anspruchsteller
- Ärzte
- Mieter
- Lieferanten, Dienstleister
- Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen


8. Daten oder Datenkategorien
- Adressdaten, Versicherungsdaten, Daten zu Versicherungsleistungen und -risiken, Bankverbindungen, Daten von Sachverständigen
- Gesundheitsdaten
- Daten zur Personalverwaltung und -steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen
- Schadendaten
- Abrechnungs- und Leistungsdaten
- Kontaktdaten sowie Betreuungsinformationen

9. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten
- Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend
§ 11 BDSG.
- Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Versicherungsleistungen und Einzug von Versicherungsprämien), Makler und Versicherungsagenturen im Rahmen der Vermittlertätigkeit sowie zentrale Hinweisstellen der Versicherungsverbände.

10. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (zB Versicherungs-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 6. genannten Zwecke wegfallen.

11. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.

ONTOS Lebensversicherung AG
Der Datenschutzbeauftragte

Stand: November 2010

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