Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis
gemäß § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz gegenüber jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen sind.

1. Name der verantwortlichen Stelle:

ONTOS Versicherung AG

2. Vorstände:
Wilhelm Ferdinand Thywissen, Vorsitzender des Aufsichtsrat
Christoph Buchbender
Udo Klanten
Jutta Stöcker

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Herbert Bender

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
RheinLandplatz
41460 Neuss

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Betrieb von Versicherungsgeschäften; Vertrieb, Verkauf, Verwaltung und Abwicklung von Versicherungsverträgen im Rahmen von Komposit-, Rechtsschutz-, Kranken- und Lebensversicherungen und aller damit verbundenen Nebengeschäfte sowie Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen der Verbundpartner. Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke sowie im Auftrag und Namen der Gruppengesellschaften gemäß der Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb der Gruppe.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
» Kundendaten
» Im Rahmen von Personenversicherungen
» Interessentendaten
» Daten von Geschädigten
» Aktionären (Aktienbuchdaten)
» Mietern
» Geschäftspartnern und Agenturen, Vermittler und Makler
» Lieferanten
» Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

» Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten
» Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind
» Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.
» Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute, Makler und Versicherungsagenturen im Rahmen der Vermittlertätigkeit sowie zentrale Hinweisstellen der Versicherungsverbände.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Versicherungs-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.

ONTOS Versicherung AG
Der Datenschutzbeauftragte

 

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