Was der Staat bei Berufsunfähigkeit leistet
Gekürzte Erwerbsminderungsrente
Neue Regeln seit Januar 2001
Die Leistungen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind vom Gesetzgeber stark gekürzt worden. Die sogenannte Erwerbsminderungsrente wurde eingeführt.
Keine staatlichen Leistung mehr
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, erhält keine staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit mehr. Zuvor Geborene haben zumindest einen Anspruch auf halbe Erwerbsminderungsrente. Dies entspricht etwa einem Viertel des letzten Nettoeinkommens. Auch damit kann der gewohnte Lebensstandard nicht erhalten werden.
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