Was leistet der Staat bei Erwerbsunfähigkeit?
Rentenreform und Erwerbsminderungsrente
Die staatliche Erwerbsminderungsrente
Seit 2001 zahlt der Staat bei Erwerbsunfähigkeit die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsunfähigkeit war bis 2000 in der gesetzlichen Sozialversicherung verankert. Als Teil der Rentenversicherung sicherte sie den langfristigen Ausfall der Arbeitskraft. Mit wachsenden Herausforderungen bei der Altersvorsorge trat 2001 ein einschneidendes Reformpaket in Kraft.
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind seit dieser Reform keine Bestandteile der gesetzlichen Rentenversorgung mehr. An ihre Stelle trat die Erwerbsminderungsrente.
Leistungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente
| tägliche Arbeitsfähigkeit |
Höhe der Erwerbsminderungsrente (EMR) |
|---|---|
| unter 3 Std. | volle EMR |
| 3 bis unter 6 Std. | halbe EMR |
| ab 6 Std. | keine Leistung |
Voraussetzungen für die staatliche Erwerbsminderungsrente
-
Mindestens drei Jahre Einzahlungsdauer innerhalb der letzten 5 Jahre
-
Vor Eintritt der Erwerbsminderung Wartezeit von mindestens 5 Jahren (Ausnahme Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)
Und wie hoch ist die staatliche
Erwerbsminderungsrente?
Nur wer selber vorsorgt, ist im Ernstfall gut versorgt.
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