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Staatliche Erwerbsminderungsrente bei Erwerbsunfähigkeit

Was leistet der Staat bei Erwerbsunfähigkeit?

Rentenreform und Erwerbsminderungsrente 

Die staatliche Erwerbsminderungsrente

Seit 2001 zahlt der Staat bei Erwerbsunfähigkeit die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsunfähigkeit war bis 2000 in der gesetzlichen Sozialversicherung verankert. Als Teil der Rentenversicherung sicherte sie den langfristigen Ausfall der Arbeitskraft. Mit wachsenden Herausforderungen bei der Altersvorsorge trat 2001 ein einschneidendes Reformpaket in Kraft.

Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind seit dieser Reform keine Bestandteile der gesetzlichen Rentenversorgung mehr. An ihre Stelle trat die Erwerbsminderungsrente.

Leistungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente

tägliche
Arbeitsfähigkeit
Höhe der
Erwerbsminderungsrente (EMR)
unter 3 Std. volle EMR
3 bis unter 6 Std. halbe EMR
ab 6 Std. keine Leistung

Voraussetzungen für die staatliche Erwerbsminderungsrente

  • Mindestens drei Jahre Einzahlungsdauer innerhalb der letzten 5 Jahre

  • Vor Eintritt der Erwerbsminderung Wartezeit von mindestens 5 Jahren (Ausnahme Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)

Und wie hoch ist die staatliche Erwerbsminderungsrente?

Nur wer selber vorsorgt, ist im Ernstfall gut versorgt.

Mit der ONTOS Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUZ) sorgen Sie gezielt vor - unabhängig davon, ob Sie bereits Rentenansprüche gesammelt haben oder sich erst am Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn befinden.

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