Abstrakte Verweisung
in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist Abstrakte Verweisung?
Mit der Verweisung auf einen anderen, noch ausübbaren Beruf können Versicherer die Leistung im Fall der Berufsunfähigkeit ablehnen. Der Beruf muss allerdings von der Qualifikation und dem Entgelt dem bisher ausgeübten Beruf entsprechen.
Diese Einschränkung findet man in vielen, vor allem älteren Versicherungsverträgen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ).
Arbeitsplatznachweis in ähnlichem Beruf
Sollte (bei Bestehen der Klausel) die Prüfung der Versicherung ergeben, dass der Versicherte einem ähnlichen Beruf nachgehen könnte, kann der Versicherer die Leistung ablehnen, ohne einen entsprechenden Arbeitsplatz nachweisen zu müssen. Dies bezeichnet man als Abstrakte Verweisung.
Beispiel für die Abstrakte Verweisung
Ein Beispiel: Ein Automechaniker verliert nach einem Unfall die Funktionstüchtigkeit einer Hand. Er kann zwar seinen Beruf nicht mehr ausüben, könnte aber im Servicebereich z.B. bei der Auftragsannahme tätig werden. Dabei liegt es in der Verantwortung des Versicherten, einen Beruf seiner Wahl, auch einen Alternativberuf, zu finden.
Abstrakte Verweisung - keine versteckten Klauseln bei ONTOS
BUZ (Premiumschutz): In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) gilt ein genereller Verzicht auf die Abstrakte Verweisung.
EUZ: In der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUZ) sichert man den schlimmsten Fall "nicht mehr arbeiten können" ab. Hier stellt sich die Frage nach der Verweisung nicht, da es sich nicht um eine geschützte Tätigkeit handelt.
EUZ Plus3: In der ONTOS EUZ Plus3 wird bei Versicherten ab dem 55. Lebensjahr auf die Abstrakte Verweisung für maximal 3 Jahre, in denen BU-Zahlungen erfolgen, verzichtet.



