Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht
Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Bezugsrecht
Was ist ein widerrufliches Bezugsrecht?
Mit der Berufung eines widerruflich Bezugsberechtigten wird diesem lediglich eine Anwartschaft auf die Versicherungsleistung eingeräumt. Erst im Leistungsfall wandelt sich diese Anwartschaft in einen konkreten Rechtsan-spruch zugunsten des Bezugsberechtigten um.
Daher kann das Bezugsrecht jederzeit vom Versicheungsnehmer widerrufen werden, solange der Leistungsfall noch nicht eingetreten ist.
Was ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht?
Der unwiderruflich Bezugsberechtigte erwirbt einen sofortigen Rechtsanspruch auf sämtliche Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Diese Leistungsansprüche gehören rechtlich zu seinem Vermögen. Er kann daher über sie verfügen, sie also z. B. abtreten, verpfänden oder beleihen; er wird aber – ggf. – auch zur Vermögensteuer veranlagt.
Der Versicherungsnehmer kann nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten über den Vertrag verfügen, z. B. abtreten, verpfänden oder beleihen. Er kann das unwiderrufliche Bezugsrecht auch nur mit Zustimmung des Begünstigten widerrufen.
Bei der Absicherung von Gesellschaften oder Geschäftspartnern mit einer Risiko-lebensversicherung wird gerne als unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart.
Weitere Infos zum Bezugsrecht erhalten Sie in unserem Merkblatt
Erläuterungen zum Bezugsrecht.
ONTOS Tipp:
Wir empfehlen auch für die
Absicherung von Geschäftspartnern eine natürliche Person als Begünstigten anzugeben. Denn sollte sich der Name der Unternehmung ändern oder diese verkauft oder aufgelöst werden, wird im Versicherungsfall nachrangig an die oder den Bezugsberechtigten gezahlt.



