Bezugsrecht in der Risiko-Lebensversicherung
Wer die Versicherungsleistung bekommen soll
Was ist ein Bezugsrecht?
Durch das Bezugsrecht erhält ein Dritter (Privatperson oder Firma) das Recht, die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen.
Ist ein Bezugsrecht ausgesprochen, fällt die Leistung nicht in den Nachlass des Verstorbenen. Ein Testament oder Erbschein ist nicht erforderlich.
Eintragung eines Bezugsberechtigten
Es ist wichtig, dass Bezugsberechtigte genau bezeichnet werden, damit später keine Zweifel an der begünstigten Person und über den Umfang der Ansprüche bestehen. Ansonsten kann sich die Auszahlung der Versicherungsleistung verzögern.
Eine namentliche Bezeichnung, ergänzt durch den Geburtsnamen, das Geburtsdatum und die Anschrift, ist sinnvoll.
Übrigens, Sie können auf Anfrage auch mehrere Personen als Bezugsberechtigte eintragen.
Es wird zwischen widerruflichem und
unwiderruflichem Bezugsrecht unterschieden.
Weitere Infos zum Bezugsrecht erhalten Sie in unserem Merkblatt
Erläuterungen zum Bezugsrecht.



